Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Maschinenlesbarer Personalausweis - Personenbezoge Daten - Persönliche Daten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1994 - 1 S 1347/94
- BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94
Dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebotenen Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ) trägt das Gesetz über Personalausweise dadurch Rechnung, daß die Zone für das automatische Lesen auf die in § 1 Abs. 3 PAuswG abschließend aufgeführten Angaben begrenzt ist und darüber hinaus nach § 3 a Abs. 1 PAuswG nur bestimmte, im Gesetz genannte Behörden und sonstige öffentliche Stellen den Personalausweis zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden dürfen. - BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94
Der Senat ist in seiner Rechtsprechung bisher davon ausgegangen, daß die Zone für das automatische Lesen im Personalausweis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5).