Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5335
BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94 (https://dejure.org/1995,5335)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1995 - 1 B 222.94 (https://dejure.org/1995,5335)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 1 B 222.94 (https://dejure.org/1995,5335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maschinenlesbarer Personalausweis - Personenbezoge Daten - Persönliche Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94
    Dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebotenen Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ) trägt das Gesetz über Personalausweise dadurch Rechnung, daß die Zone für das automatische Lesen auf die in § 1 Abs. 3 PAuswG abschließend aufgeführten Angaben begrenzt ist und darüber hinaus nach § 3 a Abs. 1 PAuswG nur bestimmte, im Gesetz genannte Behörden und sonstige öffentliche Stellen den Personalausweis zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden dürfen.
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94
    Der Senat ist in seiner Rechtsprechung bisher davon ausgegangen, daß die Zone für das automatische Lesen im Personalausweis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht